Jetzt liegen die Pläne aus
Unterlagen zum Kreuzlinger Feld bis 16. Juli einsehbar
Der Stadtrat hat im Januar die Bebauungsplan-Entwürfe zum Kreuzlinger Feld (1. BA, Wohnen / 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel mit Wohnen und Gemeinbedarf Schule und KiTa) sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Zwei Gebiete
Das Planungsgebiet zum 1. BA umfasst die Grundstücke südlich der S-Bahnlinie München-Herrsching, westlich der Kreuzlinger Straße und nördlich der Alfons-Baumann-Straße.
Das Plangebiet zum 2. BA umfasst die Grundstücke südlich des Feuerwehrgerätehauses, östlich des Starnberger Wegs und nördlich der Alfons-Baumann-Straße.
Einsichtnahme ab 20. Mai
Die Bebauungsplan-Entwürfe in der Fassung vom 19. Januar 2021 (ergänzt mit Stadtratsbeschluss vom 16.03.2021) mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegen in der Zeit von Donnerstag, 20. Mai, bis einschließlich Freitag, 16. Juli, im Rathaus Germering, Eingangsbereich, Rathausplatz 1 öffentlich aus.
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie ist das Rathaus innerhalb folgender Zeiten zugänglich: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich Montag von 14 Uhr bis 18 Uhr. Nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 089/89419-0 oder per Mail bauamt@germering.bayern.de ist die Einsichtnahme außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.
Bürger können mitreden
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sowie zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
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