Neue Mitte für Allach
Stadt beschließt den Bebauungsplan „Oertelplatz“
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in der vergangenen Woche den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1655a „Oertelplatz“ gefasst. Damit seien die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das neue lebendige Quartierszentrum am Bahnhofsvorplatz Allach und angrenzend ein attraktives offenes Wohnquartier zu realisieren. Der Oertelplatz entwickle sich gemäß dem Zentrenkonzept der Stadt München zur zukünftigen städtebaulichen Mitte Allachs.
"Im Herbst geht es mit den Baumfällungen los“, erklärte Heike Kainz (CSU) auf der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23). „Wenn die alten Gebäude abgerissen sind, wird eine Altlastensanierung gemacht. Dann kann es mit dem Bau losgehen“, so die Vorsitzende des Gremiums weiter. „Der Eigentümer des Grundstückes am Oertelplatz hat zudem angeboten, im Herbst in eine unserer Sitzungen zu kommen, um darüber zu informieren, wie es weitergeht.“
Grundlage der Bauleitplanung ist das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Konzept von Hierl Architekten und Grabner+Huber Landschaftsarchitekten. Der Bahnhofvorplatz und die angrenzenden brachliegenden Flächen an der Bahn werden neu geordnet, so dass ein stadtteilbezogenes, gemischt genutztes Zentrum mit Büros, unterschiedlichen Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten, einem Einkaufszentrum und Gastronomie entsteht. Dabei werden insgesamt zirka 350 Arbeitsplätze sowie neue Wohnbauflächen für etwa 140 Wohnungen und eine Kindertagesstätte geschaffen.
Die geplante Wohnbebauung leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in der Landeshauptstadt. Sie integriert in Stadt- und Punkthäusern verschiedene Wohntypologien für unterschiedliche Lebensmodelle und Einkommensgruppen. Als eigenständiges Wohnquartier öffnet sie sich den bestehenden Allacher Quartieren, bietet neue öffentliche Grünflächen und verbessert so die Durchgrünung insgesamt. Die integrierte Kindertagesstätte im Süden des Planungsgebietes verbessert die Krippenversorgung innerhalb des 23. Stadtbezirkes über den durch die Neuplanung entstehenden Bedarf hinaus.
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