"Flut an Anträgen"
Wohngeld Plus seit 1. Januar im Landkreis in Kraft
Zum 1. Januar 2023 ist in Deutschland das so genannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten und damit auch im Landkreis Weilheim-Schongau gültig. Das staatliche Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens für alle Bürgerinnen und Bürger, welcher nur auf Antrag geleistet wird. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung ab.
Längere Wartezeiten
Durch Wohngeld Plus wird es ab 2023 auch im Landkreis zu höheren Wohngeldleistungen kommen. Dieses Gesetz sei von der deutschen Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebracht worden, so dass es aufgrund der komplexen Sachbearbeitung in der Schongauer Wohngeldstelle zu längeren Wartezeiten kommen kann, teilte Peter Utzschneider, Fachlicher Leiter des Sachbereichs Wohngeld im Landratsamt Weilheim-Schongau mit. Alle Anträge auf Wohngeld werden sukzessive bearbeitet und bis Dezember 2022 nach dem gültigen Recht 2022 und ab Januar 2023 nach gültigen Recht 2023 entschieden. Für bestehende Wohngeldfälle erfolgt voraussichtlich noch im Januar 2023 eine automatische Anpassung samt Zahlung. Wohngeldempfänger müssen dafür nichts unternehmen. "Unser Team in Schongau erhält seit Monaten eine steigende Flut an Anträgen, diese haben sich seit Oktober bereits verdoppelt", so Utzschneider.
Geduld gefragt
Durch die neue Gesetzeslage 2023 sei ab Jahresbeginn mit einem weitaus höheren Antragsaufkommen und mit zusätzlichen Anfragen zu rechnen, so Utzschneider, der bei den Antragstellern um Geduld bittet und darauf hinweist, dass telefonische Anträge leider nicht möglich seien: "Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Wir haben eine zentrale Hotline eingerichtet, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beraten lassen können." Ebenso werde gerade eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, bei denen Unterlagen abgegeben und Formulare abgeholt werden können. Die Formulare liegen auch in den Wohnsitzgemeinden aus.
Heizkostenzuschuss II
Für alle Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau findet die Sachbearbeitung zentral durch die Wohngeldstelle in Schongau statt. Auch der so genannte "Heizkostenzuschuss II" (nach Heizkostenzuschussgesetz) soll von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Dieser einmalige Zuschuss wird nach Vorliegen der Voraussetzungen voraussichtlich bis Ende Februar 2023 geprüft und ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist ein Bezug von Wohngeld im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Zudem bestehe die Möglichkeit einer papierlosen Online-Antragstellung auf der Website des Landkreises www.weilheim-schongau.de. Dort finden sich ebenso alle Formulare und alle Informationen über Voraussetzungen und die nötigen Angaben. Nicht zuletzt lässt sich mit dem Wohngeld-Rechner auf der Website überprüfen, ob grundsätzlich überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Wichtig: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (manuell oder elektronisch signiert).
Anfragen sind per Mail an wohngeld@lra-wm.bayern.de oder telefonisch unter der Hotline 08861/2113143 möglich, Wohngeldanträge sind bei den Wohnsitzgemeinden und im Landratsamt Weilheim, Pütrichstraße 8, und in der Dienststelle Schongau, Bauerngasse 5 erhältlich.
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