Verantwortungsvolle Aufgabe
Die Stadt Starnberg sucht ein neues Mitglied für den Inklusionsbeirat
Der Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg vertritt die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber dem Stadtrat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit. Der Beirat ist ein beratendes Expertengremium. Seine Arbeit soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung möglichst eigenständig leben und am sozialen Miteinander teilhaben können. Für die Unterstützung des Inklusionsbeirates sucht die Stadt Starnberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein neues Mitglied. Konkret wird ein Elternteil eines minderjährigen Kindes mit Beeinträchtigung gesucht, so dass im Stadtgebiet Starnberg auch Kinder mit Behinderung eine Vertretung haben und ihre Belange bestmöglich wahrgenommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bitte beachten, dass schulische Angelegenheiten vom Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg nicht behandelt werden können, da für diese Angelegenheiten das Staatliche Schulamt Starnberg zuständig ist.
Der Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg besteht aus mindestens sieben Vertretern der Behindertenhilfe und aus Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden des Beirates, einem Vertreter der ARGE – Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen des Inklusionsbeirates des Landratsamtes Starnberg, der Ansprechpartnerin für Behindertenfragen der Stadt Starnberg, einer sachkundigen Person im Bauwesen und zwei Referentinnen des Stadtrates. Es finden im Jahr mindestens drei Sitzungen statt. Die Mitglieder des Inklusionsbeirates, die die Tätigkeit nicht im Rahmen einer Erwerbsarbeit leisten, erhalten pauschal eine jährliche Aufwandsentschädigung.
Frist für die Bewerbung
Wer sich vorstellen kann, im Inklusionsbeirat mitzuarbeiten, schickt bitte ein formloses Motivationsschreiben bis zum Montag, 1. März, an die Stadt Starnberg, Frau Weber, Vogelanger 2, 82319 Starnberg. Für weitere Fragen können sich Interessierte gerne an folgende Telefonnummer wenden: (08151) 772109. Die Platzvergabe erfolgt gemäß der Bestimmung der Satzung des Inklusionsbeirates nach Paragraph 5. Die Satzung ist im Internet unter www.starnberg.de zu finden.
Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat
Die Stadt Starnberg ist Modellkommune im Projekt der Bayerischen Staatregierung „Bayern Barrierefrei 2023“. Im Rahmen des Projekts wurde ein Konzept zur Barrierefreiheit entwickelt. Das Konzept sieht u.a. die Einrichtung eines Inklusionsbeirates vor. Der Inklusionsbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel der Inklusion ist die Teilhabe eines jeden Menschen am öffentlichen Leben, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, ob mit oder ohne Behinderung.
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