Schnellverbindung oder Hürdenlauf?
Bericht des ADFC über die Radroute Krailling-Starnberg
Bei einer Befahrung der Radroute zwischen Krailling und Tutzing hat der ADFC Kreisverband Starnberg (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) die Vorteile und Probleme der abgelehnten Radschnellverbindung diskutiert. Die in der Machbarkeitsstudie untersuchte und vom Planer verworfene Route westlich der Bahn mit kammartiger Erschließung der Ortsmitten, Schulen und S-Bahn-Stationen erfuhr dabei großen Zuspruch, weil sie Konflikte mit anderen Nutzungen vermeidet. Die Verbesserungen der Radschnellverbindung sind aber trotzdem eine notwendige Aufwertung der bisher durch Lücken und Gefahrenstellen geprägten Radroute.
Vom Auto auf das Rad umsteigen
Die Idee einer Radschnellverbindung zwischen Krailling und Starnberg war eine gute. Diese könnte die Radfahrten im Würmtal bündeln und wegen ihrer Qualität und Sicherheit zum Aufstieg vom Auto auf das Rad als Verkehrsmittel für kürzere Strecken beitragen. So würden die anderen Straßen entlastet und insgesamt die Erreichbarkeit im Würmtal verbessert werden. Bei der Befahrung der Route wurden die verschiedenen Bereiche „ertüchtigter Feld- oder Waldweg“, „Fahrradstraße im Wohngebiet“, sowie „verkehrsberuhigte Einkaufsbereiche“ besprochen.
Benennung führt zu Kritik
An der Kraillinger Ortsmitte wurde deutlich, wie die Bezeichnung Radschnellweg oder Radautobahn zur Ablehnung geführt hat. „Mit dieser Bezeichnung haben alle Beteiligten schnell durchradelnde Sportler oder Fernpendler zwischen München und Starnberg im Kopf und nicht die eigentliche Zielgruppe, den einkaufenden Arbeitnehmer oder die radelnde Schülerin im Würmtal“, so Anton Maier, ADFC-Vorsitzender. Eine Forderung wäre hier eine Umbenennung der Radschnellverbindung, die auch die Sammelfunktion für örtliche Radfahrten in den Vordergrund rückt. Die Führung über die Margarethenstraße hat hier ihre Vorteile, ist aber für durchfahrende Radler eher problematisch.
Die Führung der Radroute als Fahrradstraße im Wohngebiet bietet den Vorteil, dass keine neuen Flächen benötigt werden, Anwohner ihre gewohnte Zufahrt behalten und der Radverkehr mit maximal 30 Stundenkilometer bevorrechtigt geführt werden kann. Es entfallen viele Stopps und Gefahrsituationen, jedoch muss baulich und durch Markierungen ein Abstand zu Parkplätzen eingehalten werden.
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