Kostenpflichtig oder nicht?
Regelungen für Corona-Tests
Seit 30. Juni gibt es neue Bundesvorgaben zur Durchführung der Corona-Tests. Danach sind die Tests nur noch in bestimmten Fällen kostenfrei. So beispielsweise für den Besuch im Krankenhaus. Dagegen zahlen Personen, die eine rote Warnmeldung in der CWA APP haben und Personen, die eine Veranstaltung besuchen wollen und gerne vorher einen Test machen würden, eine Gebühr in Höhe von 3 Euro. Alle anderen sogar bis zu 20 Euro. Dabei die Übersicht zu behalten, ist nicht einfach. „Das Landratsamt Starnberg stellt daher eine Online-Anwendung bereit, die in wenigen Schritten durchs Regelungsdickicht führt. Am Ende erfährt der Nutzer, ob sein Test kostenfrei ist oder gegebenenfalls wie hoch die Eigenbeteiligung ausfällt“, informiert Landrat Stefan Frey
Wer möchte kann sich die ausgefüllte Selbstauskunft zur Vorlage am Testzentrum oder einer Teststelle, auch gleich ausdrucken. Die Anwendung ist auf der Homepage unter www.lk-starnberg.de/coronavirus zu finden.
Das vom Landratsamt betriebene Testzentrum in Gilching darf ausschließlich kostenlose Tests durchführen. Terminvereinbarungen sind unter www.coronatest-sta.de möglich. Alle weiteren Teststationen im Landkreis sind unter www.lk-starnberg.de/corona_testungen_impfungen zu finden.
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