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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Heute so, morgen so
Neue Regelung für den Landkreis
Seit Montag, 8. März, ist die zwölfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 25. März geändert wurde, in Kraft. Nun ist seit dem 7. April, eine weitere Änderung erlassen worden.
Da die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport abhängig von der Höhe des Sieben-Tage-Inzidenzwertes sind, und dieser Wert im Landkreis nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes am 2. April bei 97,4, am 3. bei 92,3, am 4. bei 85,6 und am 5. bei 87,8 lag, sodass er an vier aufeinanderfolgenden Tagen der Wert von Hundert nicht überschritt, gilt nun seit dem 7. April wieder Folgendes.
Private Zusammenkünfte sind wieder zwischen zwei Haushalten möglich, allerdings auf fünf Personen beschränkt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben und die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist wieder zulässig.
Museen, Galerien und botanische Gärten können mit Terminbuchung öffnen und der kontaktfreier Individualsport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch wieder möglich. Aus-, und Fort- sowie Weiterbildung sind, ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung und sonstige außerschulische Bildungsangebote, in Präsenzform möglich. An Musikschulen kann im Einzelunterricht Gesangs- und Instrumentalunterricht angeboten werden.
Für Kinderbetreuung und Schulen gelten spezielle Regeln, die jeweils am Freitag für die darauffolgende Woche amtlich bekannt gemacht werden. Auf der Seite www.weilheim-schongau.de gibt es weitere Informationen.
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