Welcher Hund muss an die Leine?
Germering regelt den Freilauf durch eine Verordnung
Wer einen Hund hat, dessen Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter misst, der muss seinen Vierbeiner innerhalb der bebauten Gebiete Germerings anleinen. Das steht in der städtischen Hundeverordnung, die nach 20-jähriger Laufzeit vom Stadtrat aktualisiert und als neue Verordnung erlassen wurde. Kleinere Hunde dürfen zwar ohne Leine laufen, allerdings an Straßen nicht den Verkehr gefährden.
Als „große Hunde“ gelten beispielsweise Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge. Kleinere Hunde, die als Kampfhunde gelten, müssen ebenfalls angeleint werden. Darunter fallen Pitbull, Staffordshire Terrier, Bullterrier, Mastiff, Rottweiler. Ausnahmen werden bei Blinden-, Polizei-, Herdenhüte- und Rettungshunden gemacht.
Auch wenn die Größe eines Hundes nichts über seinen Charakter aussagt, so würden vor allem Kinder eher Angst vor großen als vor kleinen Hunden haben. Außerdem hätten größere Tiere eine höhere Beißkraft und ein höheres Körpergewicht. Komme es zu Konflikten, dann seien diese „deutlich gefährlicher“ bei großen Hunden, hieß es in der Tischvorlage, die das Germeringer Verwaltungs- und Rechtsamt für den Stadtrat ausgearbeitet hatte.
Für Hunde, die negativ – beispielsweise durch eine Beißattacke – aufgefallen sind, kann die Stadt einen Anleinzwang sowie einen Maulkorb verordnen. Allerdings muss dafür ein Sachverständiger den Hund zuvor begutachtet haben.
Während die Leine früher drei Meter lang sein durfte, wurde sie jetzt auf zwei Meter Länge begrenzt. Drei Meter seien nach Ansicht der Verwaltung „zu lang, um auf einen großen Hund angemessen einwirken zu können“. Außerdem muss sie an einem „schlupfsicheren“ Halsband oder Geschirr befestigt sein, damit sich der Hund nicht losreißen könne.
Recht auf freie Bewegung
Im Tierschutzgesetz wird den Tieren aber auch das Recht sich frei zu bewegen zugestanden, deswegen soll großen Vierbeinern die Möglichkeit eingeräumt werden, im Grünen ohne Leine laufen zu dürfen. Verbote sollten "mit Augenmaß" angewandt werden, heißt es.
Ein Hund darf neben dem Fahrrad geführt werden, verboten ist es aber aus dem fahrenden Auto „Gassi“ zu gehen. An der Straße darf das Tier den Verkehr nicht gefährden und darf nicht unkontrolliert auf die Straße rennen. „Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind “ - das gelte für Hunde jeglicher Größe.
Am Germeringer See und auf den Kinderspielplätzen sind generell Hunde ganzjährig nicht erlaubt. In den städtischen Grünanlagen besteht für kleine und für große Hunde Leinenzwang. Entsprechende Schilder weisen darauf hin.
Wer seine großen oder Kampfhunde trotzdem ohne Leine laufen lässt, riskiert für diese Ordnungswidrigkeiten Geldstrafen von fünf bis zu 1.000 Euro.
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