Förderprogramme für Sicherheit
Im Jahr 2013 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik rund 150.000 Wohnungseinbrüche – das ist der höchste Stand seit 15 Jahren. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen und Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen.
Über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ und „Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 430)“ kann in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen.
Das Konzept dazu hat die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erarbeitet. Die Fördermaßnahmen berücksichtigen die polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz und ergänzen die bereits bestehenden KfW-Förderprodukte. Einzelne Länderprogramme fördern ebenfalls den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik.
Förderanträge stellen können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Mieter (jeweils unabhängig vom Alter der Antragsteller), Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften. Gefördert wird über zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten und Investitionszuschuss für Privatpersonen.
Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de/einbruchschutz sowie unter www.kriminalpraevention.de im Internet.
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