Wichtiges zur Briefwahl
Stimmzettel rechtzeitig beantragen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 15. März, haben die Weilheimer die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Falls eine Stichwahl zwei Wochen später stattfindet und der Wähler auch hier Briefwahl vornehmen will, sollte dies bereits im eigentlichen Antrag auf Briefwahl angekreuzt werden. Wird dies versäumt, werden die Briefwahlunterlagen nicht automatisch für eine eventuelle Stichwahl zugesandt. Die Wähler müssen dann nochmals eigens einen Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl stellen oder am Stichwahltag mit einem Ausweisdokument in das ihnen zugewiesene Wahllokal gehen.
Möglichst nicht persönlich abholen
Für die Bearbeitung eines Briefwahlantrages, unabhängig ob schriftlich oder elektronisch, und anschließender postalischer Übersendung, ist mit einer Dauer von etwa sieben bis acht Werktagen zu rechnen. Die Stadt bittet aufgrund des erfahrungsgemäß sehr hohen Andranges im Einwohnermeldeamt, die Unterlagen für die Briefwahl nur dann persönlich vor Ort abzuholen, wenn eine Zusendung zum Beispiel aus zeitlichen Gründen nicht möglich oder explizit nicht gewünscht sein sollte.
„Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl fehlt die laufende Nummer 8. Dies ist kein Fehler, sondern musste rechtlich so umgesetzt werden, da die Partei mit der Ordnungszahl 8 nur im Stadtrat antritt und keinen Bürgermeisterkandidaten stellt“, erklärt Stadtwahlleiter Andreas Wunder.
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