Wer darf wen wann besuchen?
Neue Besuchszeiten und Regeln im Krankenhaus
„Auf mehrfachen Wunsch hin wurden die Zeiten für einen Krankenbesuch am Nachmittag in den Kliniken Weilheim-Schongau angepasst“, erklärt Isa Berndt, Pressesprecherin der Krankenhaus GmbH. So beginnt jetzt die neue Besuchszeit bereits eine Stunde früher, nämlich schon um 14 Uhr und dauert bis 16 Uhr. Die Besuchszeiten am Vormittag sind unverändert von 9 bis 11 Uhr. Die Dauer der Besuche ist auf jeweils täglich zwanzig Minuten angesetzt, um möglichst vielen Patienten diese zu ermöglichen.
„Mit der geänderten Zeitspanne nehmen wir Rücksicht auf den Tagesablauf unserer Patientinnen und Patienten im Krankenhaus“, erläutert Pflegedirektorin Anne Ertel die Anpassung für den Nachmittag. Besuche von Familienangehörigen und Freunden sind nach ihren Worten sehr wichtig, denn sie machen Mut und tragen zur Genesung bei.
Die Krankenhäuser des Landkreises Weilheim-Schongau nutzten die Regelungen des Freistaates, um auch unter Corona-Bedingungen wieder Patientenbesuche im geschützten Rahmen zu ermöglichen. Hierfür wurden umfassende Hygiene-Maßnahmen vorbereitet und eigene Besucherzonen geschaffen, um den notwendigen Abstand einhalten zu können.
Wissenswertes für Besucher
Für einen Besuch in den Krankenhäusern Weilheim-Schongau sind derzeit besondere Umstände zu beachten, um einen wirksamen Infektionsschutz zu gewährleisten. Damit Angehörige und Freunde ihren Besuch besser planen können, hier die wesentlichen Hygiene-Hinweise auf einen Blick.
Jeder Patient kann täglich durch eine feste Kontaktperson besucht werden. Hierzu zählen: Ehegatte, Lebenspartner, eigener Hausstand, Verwandte in gerade Linie, wie zum Beispiel Geschwister oder durch den Patienten festgelegte Personen. Dazu registrieren sich die Besucher zunächst am Eingang bei den Security-Mitarbeitern. Anschließend erfolgt der Zugang ins Krankenhaus über den Triage-Punkt. Hier schließt medizinisches Fachpersonal mögliche Symptome aus und erklärt das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Nur gesunden Personen ist ein Besuch im Krankenhaus gestattet.
Maskenpflicht
Sowohl Besucher als auch besuchte Patienten müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die eigens eingerichteten Besucherzonen befinden sich in beiden Kliniken in den Eingangsbereichen und sind entsprechend ausgeschildert. In Schongau ist es die Cafeteria und in Weilheim das Foyer.
Die Ausnahme von der Regel
Eine Ausnahme bilden nach wie vor Patienten der Akutgeriatrie, die aufgrund von komplexen Mehrfacherkrankungen besonders schutzbedürftig sind. Hier bedarf es in jedem individuellen Fall einer vorherigen ärztlichen Freigabe.
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