Es besteht Hoffnung!
Derzeit werden mit Hilfe eines Volksbegehrens Unterschriften gesammelt, um Änderungen im bestehenden bayerischen Naturschutzgesetz vorzunehmen. Der Erhalt der Artenvielfalt steht im Rahmen dieser Aktion besonders im Fokus. Karl Ernst Kaissling schreibt in einem Leserbrief, weshalb das Volksbegehren und seine Zielsetzungen in der Bevölkerung unbedingt Gehör finden sollten.
Was bedeutet das Insektensterben für Umwelt und Mensch?
Seit 1987 nahm sogar in naturgeschützten Gebieten die Biomasse fliegender, in Fallen gefangener Insekten auf ein Viertel ab, also auf 25 Prozent Dies zeigten unter anderem Messungen des Entomologischen Vereins Krefeld e.V. 1905 an zahlreichen Standorten in Norddeutschland. Im ungeschützten Land ist die Abnahme allerdings noch wesentlich stärker, wie langjährige Beobachtungen von Wissenschaftlern der Zoologischen Staatssammlung München in Bayern zeigten. Bestätigen können dies ältere Autofahrer von den unfreiwilligen Insektenfängen auf den Windschutzscheiben. Vor 50 Jahren waren im Sommer die Scheiben nach 50 km Fahrt mit hunderten toter Insekten übersät. Heute findet sich kaum ein totes Insekt mehr auf der Windschutzscheibe. Die Insektenfänge haben im nicht-naturgeschützten Land auf weniger als ein Prozent abgenommen! Insekten sind - auch wenn mitunter lästig und gefährlich - unverzichtbar für das ökologische Gleichgewicht. Sie entstanden in der Evolution zusammen mit den Blütenpflanzen in gegenseitiger Abhängigkeit. Der Bestäubung durch Insekten verdanken wir 3/4 unseres Obsts und Gemüses! Gleichzeitig sind Insekten Nahrungsquellen für Vogel, insbesondere für alle Jungvogel, für Fledermäuse, Amphibien und Fische, und für viele andere Tiere. Außerdem verarbeiten sie Aas und bilden Humus. Es besteht Hoffnung, dass das zweifellos menschengemachte Insektensterben durch geeignete Gegenmaßnahmen aufgehalten werden kann. Dazu sollen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dienen.
Autor: Prof. Em. Dr. rer. nat. Karl-Ernst Kaissling
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