So macht Gassigehen allen Spaß
In Gilching ist Rücksichtnahme das Zauberwort
Was gibt es Schöneres für einen Hundebesitzer, als mit seinem geliebten Rocky oder seiner süßen Lucy durch die Wälder und die Landschaft zu streifen und zu sehen, wie der Hund sich freudig austobt? Doch nicht jeder Mensch liebt Hunde genau so, wie es Hundebesitzer tun. Die 5-Seen-Wochenanzeiger sprachen mit der Gemeinde Gilching übers "Gassigehen" und "Leinenpflicht".
Regeln für Waldi und Co.
Rund 700 Hunde wohnen in der Gemeinde. Für sie gibt es eine eigene Verordnung, die das friedvolle Zusammenleben von Hund und Mensch regelt. Hier ist zum Beispiel genau definiert, ab wann ein Hund als "groß" gilt und an welche Regeln sich die Besitzer mit ihren Vierbeinern halten müssen. Auch Kampfhunde finden Erwähnung.
Hunde mit einer Mindestschulterhöhe von 50 Zentimetern fallen unter die Rubrik "große Hunde". Das sind beispielsweise ausgewachsene Verteter der Rassen Schäferhund, Dobermann, Rottweiler, Boxer und Deutsche Dogge.
Für diese Hunde gilt, dass sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie allen öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind. Auch die Beschaffenheit der Leine ist unter Paragraf 2 "Anleinepflicht" klar definiert: Sie muss reißfest sein und darf die Länge von drei Metern nicht überschreiten. Letzteres gilt auch für flexible Leinen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro Strafe geahndet wird. "Zu den öffentlichen Wegen zählen auch Wege im Wald", erklärt Bernd Schauer vom Ordnungsamt Gilching. Spielplätze sind für Hunde "tabu". In verschiedene Wasserschutzzonen dürfe man aber unbesorgt mit seinem Hund gehen.
Gut erzogen - eine Freude für alle
Bei kleineren Hunden gilt: Ist der Hund gut erzogen und kann sofort abgerufen werden, gibt es keine Probleme. "Lässt sich ein Hund aber nicht abrufen, läuft weit vor, belästigt andere Personen oder Hunde", dann hat die Toleranz ein Ende. Würden solche Zwischenfälle gemeldet, gehe die Gemeinde den Vorfällen nach, versuche den Hundehalter zu ermitteln und eventuell auch vorzuladen. Sei es zu einer Verletzung gekommen, werde auch schon mal ein sogenannter Wesenstest vom Hund gefordert. Dieser Wesenstest dient dazu, das Aggressionspotential des Hundes herauszufinden und dem Hundehalter einen Leitfaden im richtigen Umgang mit dem Vierbeiner zu geben.
Service und Sicherheit
Momentan beträgt die Hundesteuer in der Gemeinde Gilching 60 Euro pro Jahr, Zweithunde kosten 90 Euro jährlich und jeder weitere Hund wird mit 120 Euro berechnet. Kampfhundebesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen: Sie geben 1.023 Euro an die Gemeinde ab.
Mit diesem Geld werden zum Beispiel sogenannte Kotbehälter aufgestellt. Die darin enthaltenen Beutel sind kostenfrei. Circa 30 Stationen sind im Gemeindegebiet aufgestellt.
Verständnis und Rücksichtnahme
Neben den Hundehaltern wollen auch andere Menschen sich in Gilchings Natur erholen, die vielleicht Angst vor Hunden haben oder einfach keinen Kontakt zu fremden Vierbeinern wollen, mahnt Schauer. "Das Zauberwort heißt Rücksichtnahme".
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