Bäume und Hecken zurückschneiden
Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt
Wenn Hecken und Sträucher, Bäume und Pflanzen mit Laub und Ästen in den Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder diese zu Behinderungen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4,50 Metern über Fahrbahnen und 2,50 Meter über Gehwegen gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.
Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen. Behinderungen gibt es oftmals für Rettungsfahrzeuge, sowie für die Müllabfuhr.
Die Gemeinde Herrsching bittet alle Grundstückseigentümer immer ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen sollten rechtzeitig so weit zurückgeschnitten werden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen.
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