Was kommt nach dem AWISTA?
Gemeinde beschließen Auflösung
„Das Einzige, was der Bürger mitbekommen wird, ist, dass sich der Adressat auf dem Gebührenbescheid geändert hat“, versprach Peter Wiedemann. Der Weßlinger Gemeinderat hatte den Geschäftsleiter des AWISTA (Abfallwirtschaftsverband Starnberg) in die letzte Sitzung eingeladen, um sich von ihm persönlich über die geplante Auflösung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft zu informieren. Wiedemann tourt derzeit durch alle Landkreisgemeinden, um bei allen Gemeinderäten für die Auflösung des AWISTA zu werben.
Weßling ist Mitglied, sowie die anderen Gemeinden im Landkreis. Bayernweit sei das Landkreiskonstrukt, bei dem ein Zweckverband die ureigenen Aufgaben des Landkreises übernommen habe, einmalig. Mittlerweile sei das Ganze jedoch „weder effektiv noch zeitgemäß“. Um Beschlüsse umzusetzen, müssten sie von drei Gremien genehmigt werden. Sobald der Zweckverband aufgelöst sei, soll ein Kommunalunternehmen des Landkreises gegründet werden. Landrat Karl Roth möchte den Zweckverband bei der Mitgliederversammlung am 16. Mai dieses Jahres über den Auflösungsbeschluss abstimmen lassen. Die Betriebsübergabe soll dann zum 1. Januar 2019 erfolgen. Bei den Aufgaben werde sich nichts ändern, so Wiedemann. „Wir werden wie bisher alle zwei Wochen den Abfall abholen und Wertstoffhöfe betreiben“.
Gemeinden bestimmen weiterhin
Die Gemeinderäte befürchteten jedoch, dass sie durch die Umstellung an Einflussmöglichkeiten verlieren würden. Und sie hatten Angst, dass dann der kleine Wertstoffhof in Hochstadt aus ökonomischen Gründen geschlossen werden könnte. Ihren Einfluss würden die Gemeinden auf keinen Fall verlieren, versicherte Wiedemann. Im Vertrag heiße es schließlich: „Wesentliche Veränderungen im Falle bestehender Wertstoffhöfe, insbesondere deren Auflösung, bedürfen dem Einvernehmen der betroffenen Kommune“. Falls Hochstadt geschlossen werden soll, dann müsste die Gemeinde zustimmen. Außerdem gehöre der Standort Hochstadt der Gemeinde Weßling, erklärte Bürgermeister Michael Muther. Die Kommune habe darüber hinaus das Planungsrecht über ihre Grundstücke und Liegenschaften. Außerdem würde der Bürgermeistersprecher einen Sitz im künftigen Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens haben.
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