Gesetz des Treppenhauses
Diese Regeln müssen Mieter einhalten
Massen an Schuhen, abgestellte Kinderwägen, dreckige Treppen und Post die rumliegt - ein Treppenhaus sorgt öfters einmal für Streit unter den Nachbarn. Doch wie sieht es tatsächlich aus mit dem Treppenhaus? Was darf darin stehen und was gehört raus?
Die anderen Bewohner nicht behindern
Grundsätzlich gilt, dass Post, die nicht in den Briefkasten passt, eine Zeit lang im Hausflur abgelegt werden darf. Das muss der Vermieter dulden, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervorging. Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen dürfen auch von den Bewohnern im Haus zeitweise abgestellt werden. Allerdings nur, wenn sie darauf angewiesen sind.
Allerdings sollten Mieter bedenken, dass ein Treppenhaus kein dauerhafter Lagerraum ist. Generell gilt es, mit im Hausflur abgestellten Sachen es nicht zu übertreiben. Zudem müssen die Flucht- und Rettungswege immer frei sein.
Der Griff zum Putzlappen
Wie oft und wann genau das Treppenhaus geputzt werden muss, regelt meist die Hausordnung. Viele Mietshäuser haben auch einen festen Reinigungsplan. Gibt es allerdings keine entsprechende Regelung, ist davon auszugehen, dass die Putzpflicht zeitlich entsprechend der Mietzahlung gemacht werden muss. Mieter dürfen nicht vergessen, dass das Putzen eine mietvertragliche Nebenpflicht ist. Eine genaue Orientierung liefern hier die Nebenkostenvorauszahlungen und im Zweifel immer ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter.
Faule Nachbarn
Manche putzen das Treppenhaus, bis es glänzt und dann gibt es den einen Nachbarn, der den Dreck höchstens verwischt. Das ist natürlich für die Mieter ärgerlich, die gewissenhaft und sorgfältig die Gemeinschaftsfläche reinigen. Hat man so einen Kandidaten in der Nachbarschaft, sollte man sich an seinen Vermieter wenden. Er darf als sogenannte Ersatzvornahme eine kostenpflichtige Reinigung in Auftrag geben. Für Letztere muss dann der Mieter aufkommen. Eine Frist muss der Vermieter hierfür nicht setzen.
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