Naturschutz beim Rückschnitt
Alle Gartenbesitzer in Gauting, die einen größeren Eingriff wie starken Rückschnitt oder gar Rodung ihrer Pflanzen planen, werden von der Gemeinde gebeten, zu berücksichtigen, dass für viele Vogelarten im März die Brutzeit beginnt. Betroffen sind natürlich auch die Mitarbeiter der Gemeinde. Bis Ende Februar sollten daher alle Bäume, Hecken und Sträucher, bei denen es nötig ist, zurückgeschnitten bzw. entfernt werden. Kleinere Pflegeschnitte können das ganze Jahr vorgenommen werden. Generell ist dabei zu beachten, dass Äste an Straßen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Fahrbahn ragen dürfen und Verkehrsschilder durch die Pflanzen nicht verdeckt sein dürfen. Bei Anpflanzungen an Geh- und Radwegen gilt eine Höhe von 2,5 Metern. Bäume im Privatgarten dürfen nach einer Prüfung durch einen Baumgutachter ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Zudem kann bei der Gemeinde Gauting unter Tel. (089) 89337181 geprüft werden, ob ein Baum auf einem Privatgrundstück im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH