Geflügelpest im Landkreis Starnberg
Feststellung bei Wildvogel – Schutzmaßnahmen angeordnet
Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Starnberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt über das Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und gilt zunächst, abhängig vom weiteren Seuchenverlauf, bis einschließlich 15. März.
Die Geflügelhalter wurden sofort nach Bekanntwerden vom Veterinäramt per E-Mail über die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel informiert und um sofortige Aufstallung ihres Geflügels und weiterhin strikte Beachtung der bekannten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.
Nicht berühren
Das Landratsamt Starnberg bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt unter (08151) 148-383 unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH