Anwohner gehen vor
Ganztägig Tempo 30 auf der Kreisstraße M 21 in Planegg
Wie das Landratsamt München mitteilt, ist die Germeringer Straße (M 21) im Bereich der Gemeinde Planegg ist ab sofort zwischen der Unterführung der S-Bahnlinie S6 und der Kreuzung mit der Pasinger Straße (St 2063) ganztägig nur noch mit beschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Eine entsprechende Anordnung wurde Mitte November erlassen. Vorerst auf fünf Jahre befristet gilt nun Tempo 30 auf dieser Strecke.
Die rund 1,3 Kilometer lange Strecke war bisher bereits zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Grund dafür war unter anderem die hohe Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr auf der Germeringer Straße auch nachts.
Mit einem DTV-Wert (durchschnittlicher täglicher Verkehr) von rund 15.300 Fahrzeugen (Stand: 2015) ist die Kreisstraße eine zentrale West-Ost-Verbindung im süd-westlichen Münchner Raum und eine der meistbefahrenen Straßen im Landkreis München. Entsprechend hoch ist dort auch die Belastung durch Lärm und stockenden Verkehrsfluss. Zahlreiche Anwohner hatten sich darum in der Vergangenheit mit Beschwerden an das Landratsamt gewendet.
Intensiv geprüft
Doch die Hürden für eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung sind hoch. Die Straßenverkehrsordnung sieht verkehrsrechtliche Anordnungen nur dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Umstände eine Gefahrenlage besteht, die über das allgemeine Maß einer Gefährdung durch die Teilnahme am Straßenverkehr deutlich hinausgeht. Als Gründe für eine Anordnung können dabei unter anderem die Verkehrssicherheit, aber auch der Lärmschutz in Frage kommen.
Das Landratsamt hat darum in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, inwieweit für die Germeringer Straße eine Gefahrenlage besteht, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Tag rechtfertigen könnte. Das
Hauptaugenmerk lag dabei darauf, inwieweit die relativ geringen Fahrbahn- und Gehwegbreiten in Kombination mit der sehr hohen Verkehrsbelastung eine besondere Gefahrenlage bedingen. Eine Lärmberechnung des Staatlichen
Bauamts Freising kam zu dem Ergebnis, dass bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Tag bereits an 29 Gebäuden Richtwertüberschreitungen auftreten.
Schutz vor Lärm
Mit ins Gewicht fielen auch ein Klinikgelände sowie ein Seniorenheim am nordöstlichen Ortseingang von Planegg. Hier besteht ein erhöhter Schutz- und Ruhebedarf.
Insofern kamen Landratsamt und Staatliches Bauamt zu dem Ergebnis, dass bei mindestens 29 von Lärm betroffenen Gebäuden einschließlich Klinik und Seniorenheim auch eine dementsprechend hohe Anzahl an Anwohnern betroffen sei und folglich eine Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zwingend notwendig sei.
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