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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Personalrat bestätigt nachvollziehbares Auswahlverfahren
Im Zuge des Wahlkampfes in der Gemeinde wurden Behauptungen verbreitet, dass Kollegen in unserer Verwaltung „aus politischen Gründen in der Rathausverwaltung untergebracht worden wären“. Dazu hat der Personalrat der Verwaltung der Gemeinde Gauting wie folgt Stellung genommen:
Prinzip der "Bestenauslese"
Wie bei der Einstellung aller anderen Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindeverwaltung wird bei den Stellenbewerbungen ausschließlich die persönliche Qualifikation der jeweiligen Bewerber beurteilt und als Entscheidungskriterium für die Anstellung gewertet.
Dies betrifft sowohl den erwähnten ehemaligen CSU-Gemeinderat, der aufgrund seiner Ausbildungen bzw. Abschlüsse als Hochbautechniker und Zimmerermeister sowie als Maurer- und Betonbaumeister dem Gemeinderat für seine heutige Stelle vorgeschlagen wurde. Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag per Beschluss bestätigt.
Ebenso trifft das auf die Stelle des angesprochenen Kollegen in der Öffentlichkeitsarbeit zu, der aufgrund seiner nachgewiesenen Qualifikationen im Bewerbungsverfahren ausgewählt und vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde bestätigt wurde: ein vierjähriges Studium von Design und angewandter Kunst, danach die Tätigkeit als freiberuflicher Grafikdesigner mit Aufträgen für mittelständische Firmen inkl. Pressearbeit und Messeauftritte von 1997 bis 2019 und Aufträge als Fotograf. Er war außerdem tätig als Chefredakteur und Herausgeber einer Jadgzeitschrift.
Aus Sicht des Personalrats wurde und wird bei der Einstellung aller Kollegen das im Öffentlichen Dienst geltende Prinzip der "Bestenauslese" angewandt. Das bedeutet, dass unsere Mitarbeiter in einem strukturierten und nachvollziehbaren Auswahlverfahren ausgewählt werden.
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