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Lärmschutz in Gräfelfing

Nachts Tempo 30 auf der Planegger- und Pasinger Straße

An der Kreuzung Planegger-/ Pasinger Straße und Würmtal-/ Bahnhofstraße wird der Verkehr künftig ruhiger laufen. (Bild: Gemeinde Gräfelfing)

Der Schutz der bewohnten Ortsgebiete vor Verkehrslärm ist der Gemeindeverwaltung Gräfelfing ein dauerhaftes Anliegen. Nun konnte im Schulterschluss mit dem Landratsamt München ein weiterer Erfolg erzielt werden: Die Regierung von Oberbayern erteilte die Zustimmung zur Umsetzung von Tempo 30 auf der Planegger Straße sowie auf der Pasinger Straße. Und zwar nachts im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Auf der Pasinger Straße besteht bereits seit 2017 Tempo 30 tagsüber in dem Zeitraum von 6 bis 22 Uhr auf dem Teilstück zwischen den Kreuzungen Würmtalstraße und Großhaderner Straße, so dass dort die Tempo-30-Regelung nun ganztags gilt. Die Änderung erfolgte aufgrund von Anträgen von Gräfelfinger Bürgerinnen und Bürgern an das Landratsamt München und im guten Einvernehmen zwischen der Gemeinde Gräfelfing und dem Landkreis München. Die neuen Regelungen werden vom Staatlichen Bauamt Freising umgesetzt und erlangen Gültigkeit, sobald entsprechend beschildert ist. Auf dem Teilstück der Pasinger Straße ist dies bereits der Fall.

Gemeinde hat keine Regelungsbefugnis

„Die Forderung besteht seit langem, es gab viele Anträge und Prüfungen“, so Bürgermeister Peter Köstler. „Nun ist ein wichtiger
Schritt gemacht in Richtung Verkehrsberuhigung auf dieser zentralen Ortsachse. Ich begrüße natürlich jegliche Maßnahme, die dazu beiträgt, dass der Verkehr hier ruhiger läuft.“ Viele Bürgerinnen und Bürger hätten sich natürlich eine durchgehende Tempo-30-Regelung sowohl bei Tag als auch bei Nacht gewünscht. Dies in allen Abschnitten durchzusetzen, ist jedoch rechtlich leider nicht möglich.

Weil es sich um Staatsstraßen handelt, hat die Gemeinde weder auf der Pasinger- noch auf der Planegger Straße Regelungsbefugnis, diese obliegt dem Landratsamt, allerdings jeweils nur nach Beteiligung weitere zuständiger Behörden und Genehmigung der Maßnahme durch die Regierung von Oberbayern. Im Rahmen des Lärmaktionsplans hatte die Gemeinde schon länger Tempolimits gefordert. Der Landkreis hatte sich dieses Anliegen nun zu eigen gemacht.

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