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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Zugang auf 20 Personen beschränkt
Im Weilheimer Hallenbad gilt nun die 2G-Plus-Regel
Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens im Landkreis Weilheim-Schongau wurden auch die Beschränkungen beim Hallenbad Weilheim verändert. Mit der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfsmV) gilt ab sofort: Der Zugang zum Hallenbad ist nur noch Besucherinnen und Besuchern gestattet, die geimpft oder genesen oder noch nicht älter als 12 Jahre und 3 Monate sind und gleichzeitig einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder einen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorweisen können. Dies entspricht der Regelung 2G-Plus.
Aufgrund der Bestimmungen durch das 15. BayIfsmV ist zudem der Zutritt zum Hallenbad Weilheim auf maximal 20 Personen gleichzeitig beschränkt. Selbsttests werden leider nicht anerkannt und können auch nicht vor Ort angeboten werden. Keinen Test benötigen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßige Testungen im Rahmen des Schulbesuchs durchführen. Als Beleg müssen Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr einen geeigneten Schulnachweis vorlegen (z.B. Schülerausweis oder Monatskarte).
Alle weiteren Bestimmungen zu den derzeitigen Corona-Beschränkungen im Landkreis gibt es auf der Website unter www.weilheim-schongau.de. Diese werden ständig aktualisiert.
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