Stallpflicht aufgehoben
Seit dem 23.12.2021 gilt im gesamten Landkreis Weilheim-Schongau für alle Geflügelhaltungen eine Verpflichtung zur Aufstallung der Tierbestände. Zuvor wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreisgebiet amtlich bestätigt. Auch bei einer im unmittelbaren Umfeld der Tierhaltung gefundenen toten Möwe konnte der Erreger der hoch ansteckenden aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen werden. Nachdem in der betroffenen Hobbygeflügelhaltung der Großteil der Hühner in kürzester Zeit verendete, mussten im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenbekämpfung auch die restlichen Tiere durch das Veterinäramt getötet werden.„Vielleicht ist es auch nur die Ruhe vor dem Sturm“ sagt Veterinäramtsleiter Jens Lewitzki. „Dennoch haben wir uns nach sorgfältiger Bewertung der aktuellen Situation im Landkreis für eine Aufhebung der Stallpflicht zum 26. Januar entschieden. Wir beobachten die Entwicklungen jedoch aufmerksam. Eine erneute Stallpflicht kann bei einer Änderung der Seuchenlage auch kurzfristig wieder erforderlich werden.“
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