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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Rechtzeitig vor den Ferien
Floß ist wieder im Dietlhofer See
Aus haftungsrechtlichen Gründen und zur Prüfung der Rechtslage auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes bezüglich erhöhter Haftungsanforderungen für Kommunen bei öffentlich zugänglichen Badegewässern hatte der Stadtrat am 6. Juni beschlossen, die als Gefahrenpotential einzustufenden Einbauten am Dietlhofer See, wie das Holzkreuz und Floß zu entfernen sowie die Stege zu sperren.
Zwischenzeitlich hat die Stadt hierzu juristische Gutachten eingeholt und auch die kommunale Haftpflichtversicherung um eine Stellungnahme gebeten. Hierbei wurde die Stadt nun darin bestätigt, dass es sich bei der Anlage am Dietlhofer See um eine „Badestelle“ handelt, die keine Badeaufsicht erfordert. Das Holzkreuz sowie das Floß können primär als Rettungs- und Sicherheitseinrichtung betrachtet werden.
Während das Kreuz bereits vor rund zwei Wochen wieder im See angebracht wurde, soll nun das Floß auch schnellstmöglich wieder im See verankert werden.
Die Stadt warnt dennoch: „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger bitten, das schon immer geltende Verbot des Springens von den Stegen weiterhin zu beachten, da auf Grund schwankendem Wasserstand vor und unter den Stegen oft nicht die ausreichende Wassertiefe gewährleistet ist.“
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