5-Seend Wochenanzeiger Wir sind Ihr Wochenblatt für das Fünfseenland

Es geht schrittweise weiter

Rathaus, Archiv und Museum geöffnet

Ist seit Montag unter Auflagen wieder öffentlich zugänglich: das Weilheimer Rathaus. (Bild: mka/Archiv)

Es geht weiter mit der Rückkehr zur „Normalität“. Nachdem bereits seit dem 11. Mai alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen konnten, dürfen nun unter anderem auch wieder Bibliotheken, Musikschulen und Museen mit gewissen Auflagen öffnen. Ebenfalls ist auch ein Besuch des Rathauses sowie weiterer städtischer Einrichtungen wieder schrittweise ermöglich beziehungsweise erleichtert worden.

Das Rathaus konnte bereits bisher nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Diese Terminvereinbarung ist seit dem 18. Mai nur noch für die Bereiche „Bürgermeister/ Hauptamt, Sozialamt, „Kinder- und Jugendbüro“ sowie „Liegenschaftsmanagement“ erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird aber empfohlen, auch bei anderen Anliegen vorher die zuständigen Stellen telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Auch das Veranstaltungsbüro der Stadt hat seit 18. Mai wieder für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten für das gesamte Rathaus sind Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr sowie Montag bis Mittwoch auch von 14 bis 16 Uhr. Am Donnerstagnachmittag ist wieder von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtarchiv ist ebenfalls seit dem 18. Mai wieder geöffnet. Gleichfalls wieder geöffnet ist das Stadtmuseum. Bereits seit dem 14. Mai haben die Stadtbücherei und die Städtische Musikschule unter Auflagen und Einschränkungen wieder ihre Türen offen.

Für den Besuch des Rathauses und aller städtischen Einrichtungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenso Voraussetzung wie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften, die auch zum eigenen Schutz notwendig sind.

Die Ausnahmen

Nach wie vor haben jedoch Personen, die am Corona-Virus erkrankt sind oder die mit einer am Corona-Virus erkrankten Person in Kontakt standen keinen Zutritt zu den genannten Einrichtungen. Davon betroffen sind auch Menschen, die mit einer Person, die sich in Quarantäne befindet oder befunden hat, im Kontakt waren oder grippeähnliche Symptome aufweisen.

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt