Ehrenamtliche Schöffen gesucht
Sie haben bei Gericht erhebliches Mitspracherecht
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Weilheim insgesamt neun Frauen und Männer, die am Amtgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen.
Wer kann Schöffe werden?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Weilheim wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffen gewählt werden.
Die Aufgaben der Schöffen
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Schöffen sind aktiv beteiligt
Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interesserenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis Dienstag, 20. Februar, bei der Stadt, Admiral-Hipper-Straße 20. Die Bewerbung kann unter dem Betreff „Schöffenwahl 2018“ auch an Info@weilheim.de gesandt oder im Rathaus im Zimmer 104 (erstes Obergeschoss) abgegeben werden. Ein Formular zur Bewerbung kann von der Internetseite der Gemeinde www.weilheim.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
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