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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Ab sofort nur noch mit Ausweis
Neue Anwohner-Parkplätze in der Altstadt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im April beschlossen, die Pöltnerstraße (Süd – außerhalb der Stadtmauer), die Augsburger Straße und den Oberen Graben mit in den Geltungsbereich für die Bewohnerparkausweise einzubeziehen. Das heißt, dass diese Parkplätze ab sofort nur noch mit einem entsprechenden Berechtigungsausweis genutzt werden dürfen. Die bestehenden Anwohnerparkplätze am Unteren Graben (Mischsystem) und am Oberen Graben (Nordseite) können dann von den neuen berechtigten Anwohnern ebenfalls genutzt werden.
Antragsberechtigt für einen Bewohnerparkausweis sind die Bewohner des genannten Gebietes, die für ihr Auto keinen Parkplatz haben. Geschäftsinhaber, sonstige Dienstleister oder dergleichen und ihre Bediensteten sind weiterhin nicht antragsberechtigt.
Die Anträge können bei der Stadt im Rathaus im Ordnungsamt angefordert werden. Nach Prüfung der Angaben wird ein Bewohnerparkausweis zu einer Gebühr von dreißig Euro jährlich ausgestellt.
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