Wer bekommt das Ehrenzeichen?
Vorschläge bis zum 1. August einreichen
Im Oktober 1996 hatte der Weilheimer Stadtrat die Vergabe von Ehrenabzeichen an Personen beschlossen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind. Das Ehrenzeichen besteht aus Silber und zeigt das Wappen der Stadt mit der Umschrift „Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB“.
Was sind hervorragende Verdienste?
Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim erbracht worden sein und mindestens zwanzig Jahre umfassen, wobei die Betonung auf „Verdienste“ liegt, nur zwanzig Jahre „dabei zusein“ genügt nicht, wie Bürgermeister Markus Loth bei der Vergabe nicht müde wird zu betonen. Die Mindestdauer von zwanzig Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden.
Wer schlägt vor?
Das Antragsrecht steht grundsätzlich nur Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen zu. Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens können der Stadt bis spätestens Donnerstag, 1. August, unterbreitet werden. Entsprechende Formulare sind im Rathaus (Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104 oder 106) oder auf der Internetseite der Stadt unter www.weilheim.de erhältlich.
Die schriftlich formulierten Vorschläge auf Verleihung des Ehrenzeichens sind dem ersten Bürgermeister zuzuleiten. Sie müssen enthalten: Vor- und Familienname, Geburtstag, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlages und Anschrift; Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen und schließlich eine ausführliche Begründung des Vorschlags. Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss.
Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember 2019 geplant.
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