Beginn der Brutzeit
Aufruf der Gemeinde Gauting zu größeren Rückschnitten an Bäumen und Hecken bis Ende Februar
Ende Februar sollten Hecken, Sträucher und Bäume rückgeschnitten sein – das gilt zumindest für alle Gartenbesitzer, die einen größeren Eingriff wie starken Rückschnitt oder gar Rodung ihrer Pflanzungen planen. Betroffen sind natürlich auch die Mitarbeiter der Gemeinde. Bis Ende Februar sollten alle Bäume, Hecken und Sträucher, die stark zurückgeschnitten oder gar entfernt werden müssen, auch zurückgeschnitten bzw. entfernt sein. Der Grund: Dann beginnt für viele Vogelarten die Brutzeit.
„Alle Hände voll zu tun“
Die Naturschutzbeauftrage der Rathausverwaltung, Michaela Thiel, ist gerade im Endspurt: Zahlreiche notwendige Gehölz- und Baumrückmaßnahmen stehen noch an. Außerdem muss kontrolliert werden, ob der ein oder andere Baum nicht aus Sicherheitsgründen sogar gefällt werden muss. Daneben werden routinemäßige Vorbereitungen für das Frühjahr getroffen. Unter anderem ist ein weiterer Abschnitt der Thujenhecken im Gautinger Friedhof zu roden, um Platz für neue Pflanzen zu schaffen. Viele der vorhandenen Hecken sind nicht mehr vital genug, um etwa größeren Schneelasten stand zu halten. Diese werden nun sukzessive erneuert. „Es gibt alle Hände voll zu tun“, sagt Michaela Thiel. Ihr Appell an die Bürger: „Sollten auch Sie einen „Kurzhaarschnitt“ für Ihre Hecken, Bäume und Sträucher in Betracht ziehen oder sollte dieser notwendig sein, nutzen Sie die nächsten Tage für die anstehenden Gartenarbeiten“. Kleinere Pflegeschnitte können übrigens das ganze Jahr vorgenommen werden.
"Wohl und zuhause fühlen"
Generell ist dabei unter anderem zu beachten, dass Äste an Straßen bis zu einer Höhe von 4,5 Meter nicht in die Fahrbahn ragen dürfen, erinnert sie. Bei Anpflanzungen an Geh- und Radwegen gilt eine Höhe von 2,5 Meter. Diese sollten generell bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Auch der vorhandene Bewuchs auf dem Gehweg oder der Straße sollte entfernt werden. Wichtig ist ebenfalls zu prüfen, ob eventuell ein Verkehrszeichen durch Zweige und Äste verdeckt ist. „Dies alles trägt dazu bei, dass wir uns in unserer grünen Gemeinde wohl und zuhause fühlen.“ Die Naturschutzbeauftragte gibt noch einen Tipp mit auf den Weg: Bäume im Privatgarten dürfen ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Allerdings sollte zuvor zum Beispiel ein Baumgutachter artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wie Vogelbrutstätten etc. ausgeschlossen haben. Zudem muss im Falle eines größeren Rückschnitts oder gar einer Fällung geprüft werden, ob der Baum nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist. Hier lohnt sich ein Anruf bei der Gemeinde unter der Tel. (089) 89337181.
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