Wesentliches Sicherheitsrisiko entschärft
Ortsschild wurde weiter nach Süden verlegt
Der Bürgerverein Tutzinger Liste hat sich seit April 2015 dafür eingesetzt, das Ortseingangsschild an der Diemendorfer Straße weiter nach Süden bis an die Abzweigung „Am Kallerbach“ zu versetzen, um dem motorisierten Straßenverkehr ortseinwärts früher „Tempo 50“ abverlangen zu können. Dies dient der Sicherheit der Tutzinger im Raum Kallerbach- / Hofmairstraße, aber auch der Radfahrer, welche an dieser wenig übersichtlichen Kurve die Staatsstraße überqueren, um auf den dort beginnenden Radweg zu gelangen.
Die Einmündung der Straße „Am Kallerbach“ führt zu einem Kindergarten, einer Schule, dem „5-Seen-Businesspark“ und zum Wohngebiet des Einheimischenmodells „Am Kallerbach“. Da diese Kreuzung außerhalb des Ortes vor dem Ortsschild Tutzing lag, betrug die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. An dieser stark frequentierten Einfahrt bestand daher bis jetzt ein wesentliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer.
Unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung hatte das Landratsamt Starnberg bereits zwei diesbezügliche Anträge des Bürgervereins abgelehnt. Der dritte Antrag der Tutzinger Liste vom Juli 2019 führte zum Erfolg und wurde nun mit der Verlegung des Ortseingangsschilds umgesetzt. Das Landratsamt ist den von der Tutzinger Liste neu angeführten Argumenten, insbesondere der weiter verschärften Situation durch die Errichtung des großen Neubauvorhabens mit ca. 70 Wohnungen durch den „Verband Wohnen Am Kallerbach“, gefolgt und hat diesen dritten Antrag positiv beschieden.
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