Trotz Fahrerlaubnisentzug mit dem Auto unterwegs
Widersprüchliche Angaben machte ein 80-jähriger Tutzinger bei einer Verkehrskontrolle am Wochenende, als ihn die Beamten nach seinem Führerschein fragten. Nachdem er zuerst etwas ausweichend antwortete, wo denn sein Führerschein sei, ergab eine Datenabfrage, dass das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben ist. Durch verschiedene Vergehen war sein Punktekonto so weit angewachsen, dass er im vergangenen Jahr den Führerschein hätte abgeben müssen. Stattdessen versicherte er damals an Eides statt, dass er den Führerschein verloren habe. Im Verlauf der Kontrolle tauchte das Dokument urplötzlich im Fahrzeug auf, was schließlich zu einer Sicherstellung führte. Neben des Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird wohl noch die falsche eidesstattliche Versicherung zu einer Strafanzeige führen.
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