Street Art fürs Beccult
Pöcking lädt junge Künstler zum Wettbewerb ein
Die Gemeinde Pöcking ruft junge Leute zu einem Kunstwettbewerb beim Beccult auf. So soll beim Haus der Vereine der Aufgang zu den Wohnungen künstlerisch gestaltet werden. „Den jungen Menschen soll eine Plattform geschaffen werden, in dem sie sich öffentlich künstlerisch betätigen dürfen“, so Kulturreferent Albert Luppert. Die Werke sollen dabei möglichst einen Bezug zur Architektur oder zur Funktion des Beccult als Haus der Bürger herstellen.
Teilnahmeberechtigt sind junge Einzelkünstler oder Schulklassen primär aus Pöcking, aber auch aus dem gesamten Landkreis und darüber hinaus. Folgende Regeln gibt es: Das Kunstwerk soll in einer Art Graffiti oder Street Art ausgeführt werden. Es darf keine rassistischen, diffamierenden, sexistischen oder irgendwie diskriminierenden Bestandteile enthalten. Die Gestaltung ist ansonsten frei. Der Wandabschnitt von etwa 30 Quadratmetern wird von der Gemeinde grundiert. Es dürfen keine Materialien verwendet werden, die erhebliche Schadstoffe enthalten. Die für Graffiti/Street-Art üblichen Spraymaterialien sind zulässig.
Der Siegerentwurf bekommt ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Abgabeschluss des Entwurfes im Format DIN A3 für das Jahr 2021 ist der 31. Mai. Der Juryentscheid erfolgt unmittelbar danach bis spätestens bis 30. Juni, bis 31. Juli soll das Kunstwerk dann realisiert werden. Auch eine Vernissage ist vorgesehen. Ansprechpartner für den Wettbewerb, der künftig jährlich stattfinden soll, ist Albert Luppart (luppart-gemeinderat@poecking.de).
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