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Starnberg verbietet, Starnberg erlaubt

Neue Grünanlagensatzung will Exzesse in den Griff kriegen

An städtischen Grünanlagen mit Seezugang (hier der Steininger Grund), Parks und Kinderspielplätzen gelten neue Regeln. (Bild: Susanne Hauck)

Die Stadt Starnberg hat eine neue, strengere Satzung für ihre Grünanlagen erlassen. Große Tafeln sollen aufgestellt werden und in Schrift und Piktogrammen darauf hinweisen, was alles nicht erlaubt ist. Damit will sie insbesondere die Probleme an den Grünanlagen mit Seezugang in den Griff kriegen. Über die teils unhaltbaren Zustände zum Beispiel am Badegelände Steininger Grund mit liegengelassenem Müll, gefährlichen Glasscherben und abendlichen Saufgelagen von Jugendlichen ist schon viel berichtet und im Stadtrat viel gestritten worden. Ein allgemeines Alkoholverbot wird dort aber nicht eingeführt. Zu den Grünanlagen gehören auch die Parks und Kinderspielplätze.

Neue Verbote

Was alles in Zukunft verboten ist: Hundekot und Müll liegenlassen, Musik abspielen und anderer unzulässiger Lärm, die Belästigung anderer durch Angetrunkene, das Wildbieseln, das Rauchen und Alkohol trinken auf Kinderspielplätzen, Feuer machen, das Aufstellen von ortsfesten oder fliegenden baulichen Anlagen, das Betreten von Blumenbeeten, das Ausbringen von Futter. Hunde müssen generell an die Leine. Im Schlossgarten dürfen sie überhaupt nicht dabei sein und am Steininger Grund vom 15. Mai bis 15. September nicht. Sonst droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Mit der überarbeiteten Satzung hat die Stadtverwaltung nun ein besseres Instrument, um gegen Exzesse vorzugehen und Recht und Ordnung durchzusetzen. Die Frage ist allerdings, wer das alles kontrollieren soll. Dem Stadtrat gingen einige Vorschläge aber auch viel zu weit. So lehnte eine Mehrheit einige Punkte der Satzung ab. Wie bereits eingangs erwähnt darf deshalb auch weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch das Mitbringen von Glasflaschen aufs Badegelände, das „Zelten und Aufstellen von Pavillons sowie das Nächtigen in den Anlagen“, der Verkauf von Waren und das gewerbliche Fotografieren bleiben erlaubt. Genauso wie das Musizieren. Das romantische Gitarrespielen am See darf also auch weiterhin sein.

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