5-Seen Wochenanzeiger - Hier werden Sie gelesen
2 x pro Woche mit ca. 2 Millionen Zeitungen
Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Parkverbot für Badegäste
Neue Regelung am Steininger Grund - Frühschwimmer fühlen sich ausgesperrt
Bei den Badegästen am Steininger Grund schwelt der Unmut, weil am Unteren Seeweg fast alle Parkplätze gestrichen wurden. Besonders die Früh- und Feierabendschwimmer fühlen sich ausgesperrt, die bislang gern für einen kurzen Sprung in die Fluten kamen und sich daran gewöhnt hatten, ihr Auto kostenlos für eine Stippvisite abstellen zu können.
Die Stadt hat vor Kurzem ein Parkverbot auf fast der gesamten Länge des Seewegs verhängt. Damit will sie den drei Meter breiten Rettungsweg auf der nur 4,50 Meter schmalen Straße einhalten. Im Sommer war das Sträßlein von Besuchern hoffnungslos zugeparkt, es war kaum ein Durchkommen mehr. Nun haben viele seit der Neuregelung Bekanntschaft mit einem Strafzettel gemacht. Übrig sind nur noch drei Behindertenparkplätze und sechs mit eingeschränktem Halteverbot zum Ein- und Aussteigenlassen vorhanden.
Bürger haben Vorschläge
Die Maßnahme polarisiert. Gleich ein halbes Dutzend Bürger meldete sich jüngst im Stadtrat zu Wort, nachdem im Rathaus schon eine Petition eingegangen war. Ein einziger Befürworter äußerte seine Zufriedenheit damit, dass Fußgänger und Radler endlich nicht mehr „Freiwild“ der rücksichtslosen Autofahrer seien. Alle anderen Redner machten ihrem Ärger über die Behinderung des Seezugangs Luft. Dann könne die Stadt das Badegelände gleich schließen, schimpfte einer der Betroffenen. Es sei einem Rentner aus einem Ortsteil wie Söcking nicht zuzumuten, mit dem Fahrrad anzureisen. „Wir sind sehr enttäuscht von dieser Regelung“, so ein Gautinger, der schon „jahrzehntelang“ zum Schwimmen an die kleine Parkanlage mit Badesteg kommt, die als Erbschaft im städtischen Besitz und kostenlos zugänglich ist. Beliebt ist sie vor allem bei den Einheimischen. Er müsse jetzt mit schlechtem Gewissen in den Wohngebieten parken. Ein dritter Bürger schlug vor, Ersatz-Parkplätze auf dem Steininger Grundstück anzulegen, die von der Liegewiese aus nicht sichtbar wären, bis zu 15 wären so möglich. Auch wurde das Argument ins Feld geführt, mit einem Parkverbot zwischen 10 und 18 Uhr die Langzeitparker abzuhalten, nicht aber die Frühschwimmer. Oder eine Einbahnregelung zu finden.
Stadt prüft Böschung
Weiterer Stein des Anstosses: die Feierei und die Zustände auf dem Badegelände. Der Sprecher wollte dort nicht nur Saufereien und Dealen, sondern sogar Geschlechtsverkehr beobachtet haben. Bürgermeisterin Eva John verwahrte sich gegen die angeblich mangelnde kommunale Überwachung. Sie versicherte, dass bei den Parkplätzen intensiv nach einem "vernünftigen Kompromiss" gesucht werde. Einziger Ausweg aus dem Dilemma scheint die Verbreiterung der Straße. Die Stadt prüft, ob dies wenigstens in einem Teilabschnitt möglich ist, wo sich die Böschung in kommunalem Besitz befindet. Denn die Deutsche Bahn hat schon abgewunken. Sie will von ihrem Bahndamm nichts abtreten.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH