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Gleiches Geld für gleiche Arbeit?

Im Landkreis verdienen Frauen 20 Prozent weniger

Ein Detail macht den Unterschied. Noch immer verdienen Frauen für die gleiche Arbeit weniger als Männer. (Bild: Tobias Seifert / NGG )

Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Im Landkreis Starnberg verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, 20 Prozent weniger als Männer. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitgeteilt. Sie verweist hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Starnberg auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 4.006 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 3.220 Euro. Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG München.

„Diskrimierung per Lohnzettel“

Gewerkschafterin Christin Stampehl spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, so die NGG-Gewerkschaftssekretärin. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“

Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 74 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Starnberg weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Stampehl. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 1.710 Minijobber. 960 von ihnen sind Frauen.

Im Rentenalter wird‘s dramatisch

Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Stampehl. Am Ende zahlten Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein. „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen.“

Transparenzgesetz soll helfen

Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als zweihundert Mitarbeitern das Recht, zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Christin Stampehl liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.

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