Frust wegen Einheimischenmodell
Entmutigte Bauwerber melden sich bei Bürgerversammlung zu Wort
Entmutigte Bauwerber machten auf der Bürgerversammlung Starnberg ihrem Frust über die Panne bei der Vergabe des Einheimischenmodells „Am Wiesengrund“ Luft. Bekanntlich hatte es einen Fehler bei der Bewertung der Kandidaten gegeben, mit der Folge, dass die Plätze 29 bis 68 neu ausgelost werden sollen. Verena Röhrig-Wöllner stellte erfolgreich den Antrag auf eine Informationsveranstaltung für die Bewerber mit Stadtrat und Bauamt, um alle Fragen in Zusammenhang mit Platzierung und weiterem Vorgehen zu klären. Auch ihr zweiter Antrag wurde vom Publikum unterstützt, was heißt, dass sich der Stadtrat damit beschäftigen muss Hier geht es um eine Aufhebung der Bindungsfrist von 25 Jahren, in der das Grundstück nicht weiterverkauft werden darf. Sie kritisierte das Weiterverkaufsverbot wegen der hohen Erschließungskosten und der „Wahnsinnsbauauflagen“ als unverhältnismäßig lang und wegen des geringen Preisvorteils beim Einheimischenmodell als nicht gerechtfertigt. „Ich bin einer der glücklichen Unglücklichen, die im August eine Zusage bekommen haben“, so begann Simon Lorbacher seine Wortmeldung. Drei Monate habe er fest daran geglaubt, bis der „Worst Case“ mit der Ankündigung der neuerlichen Auslosung gekommen sei. Eine große Mehrheit unterstützte seinen Antrag, auf eine Neuverlosung der Plätze 29 bis 68 zu verzichten, sondern stattdessen von der Stadt lieber eine Entschädigung auszahlen zu lassen.
Bürgermeisterin Eva John, die die Erschließungskosten mit dem schwierigen Untergrund und aufwändiger Niederschlagswasserbeseitigung begründete, kündigte in der Bürgerversammlung an, das weitere Vorgehen in der Januar-Sitzung des Stadtrats entscheiden zu wollen. 320 Bewerber haben sich für eine der 51 Parzellen bemüht. Die Erschließungsarbeiten laufen, um im August mit dem Bau der ersten Reihenhäuser beginnen zu können, bevor in einem zweiten Schritt die geförderten Mehrfamilienhäuser folgen. Der Quadratmeterpreis im Einheimischenmodell beträgt 486 Euro, weniger als die Hälfte des Bodenrichtwerts. Dazu addieren sich aber die üblichen Notargebühren, Grunderwerbssteuer und Erschließungskosten.
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