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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Abstands- und Maskenpflicht entfallen
Das Starnberger Seebad führt 3G-plus-Regel ein
Endlich wieder schwimmen und in die Sauna gehen wie vor Corona: Das Seebad Starnberg (Strandbadstraße 17) hat die 3G-plus-Regel eingeführt und kann somit zu einem normalen Betrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen zurückkehren. Ab sofort entfällt damit die Abstands- und Maskenpflicht im Seebad und die Besucher können wieder alle Bereiche im Hallenbad inklusive Dampfbad sowie Infrarotkabinen und der Saunalandschaft wie vor der Corona-Zeit nutzen. Dadurch entfällt auch die Regelung, dass sich nur eine bestimmte Anzahl an Gästen gleichzeitig in Hallenbad und Sauna aufhalten darf.
3G-plus bedeutet, dass die Gäste "Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet“ sind und einen entsprechenden Nachweis an der Kasse bzw. am Empfang vorzeigen müssen. Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und darüber hinaus auch Schüler ab zwölf Jahren, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten Zugang, ohne dass diese über einen Impf-, Genesenen oder Testnachweis verfügen müssen. Die 3G-plus-Regelung ist in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als freiwilliges Instrument festgeschrieben, um wieder einen normalen Betrieb gewährleisten zu können.
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