Zufahrt Moosstraße ab 26. April gesperrt
Sparten werden wegen Tunnelzulauf verlegt
Die Zufahrt der Moosstraße in die B 2 ist ab 26. April bis 18. Mai gesperrt. Grund ist die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge des Nirdzulaufs für den Tunnel.
Die Einfahrt in die Moosstraße aus Richtung München sowiedie Ausfahrt aus der Moosstraße in Richtung Weilheim ist nicht möglich. Bei den Buslinien 904, 961 und 975 entfällt der Halt in der Moosstraße. Es werden ersatzweise Bushaltestellen in der Gautinger Straße eingerichtet.
Was passiert im Norden?
Die für das Jahr 2021 vorgesehenen Bauaktivitäten für den Tunnel Starnberg sind gekennzeichnet von der Fertigstellung des Straßenzulaufs Nord auf dem Abschnitt zwischen der Perchastraße bis kurz vor die Eisenbahnbrücke. Hier wird es im Anschluss an die oben beschriebenen Arbeiten an den Sparten zunächst auf der Nordseite der Münchner Straße und im Kreuzungsbereich zur Gautinger Straße zu Gehweg- und Fahrbahnanpassungen sowie Umbauten im Kreuzungsbereich kommen. Die gleichen Arbeiten werden zeitlich versetzt auch auf der Südseite der Bundesstraße 2 und im Kreuzungsbereich Uhdestraße ausgeführt.
Außerdem wird in diesem Kreuzungsbereich, wie auf Höhe des Landratsamtes bereits vollzogen, eine Querungsinsel in der Mitte der Münchner Straße für Fußgänger und Radfahrer eingebaut. Zum Abschluss wird der Bereich zwischen der Kreuzung der B 2 mit der Moosstraße / Perchastraße bis zum Ende des Straßenzulaufs Nord (kurz vor der Eisenbahnbrücke) vollständig neu asphaltiert und markiert.
Im Süden passiert heuer nichts
Im Bereich des Südzulaufs wird es entgegen der Ankündigung von 2020 zu keinen baulichen Aktivitäten dieses Jahr kommen. Die Gründe hierzu vorrangig in bauablauftechnischen Aspekten: Ein Umbau an der Bundesstraße 2 im Süden ist im Rahmen der Hauptbaumaßnahme vom Bauablauf einfacher und mit zeitlich geringeren Eingriffen in den fließenden Verkehr zu realisieren. Daher wird diese Teilbaumaßnahme, die eine knapp 170 m lange Verbreiterung der Bundesstraße 2 zur Anlage der künftigen Ein- und Ausfädelstreifen vorsieht, vorerst verschoben. Eine Rodung in diesem Bereich ist daher ebenso vorerst nicht erforderlich.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH