Vielfältiges Angebot erhalten
Anträge auf Kulturförderung im Landkreis Starnberg für das Jahr 2022 können eingereicht werden
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2022 noch bis zum 30. Oktober beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat. Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.
Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Gefördert werden bedeutende, auch neue, Projekte im Landkreis Starnberg, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürger beitragen. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt. Das Antragsformular ist im Internet (lk-starnberg.de/kultur) abrufbar. Für Fragen steht das Landratsamt Starnberg, Barbara Beck unter Tel. (08151) 148290 oder per Mail (kultur@lra-starnberg.de) zur Verfügung.
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