Jetzt noch Anträge stellen
Bürgerstiftung: Frist läuft bis 3. Mai
Die „Bürgerstiftung Landkreis Starnberg“ nimmt noch bis Freitag, 3. Mai, Anträge auf Förderung von gemeinnützigen Institutionen des Landkreises Starnberg aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport entgegen. Darauf weist Geschäftsführer Gustav Huber hin.
Der Vorstand wird Ende Mai zusammen mit dem Kuratorium über die Anträge entscheiden. Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase, die allen Stiftungen zu schaffen macht, können auch im zehnten Jahr ihres Bestehens Projekte gefördert werden.
Seit der Gründung 2009 hat die „Bürgerstiftung Landkreis Starnberg“ insgesamt 132 Institutionen im Landkreis mit rund 180.000 Euro unterstützt. Das Antragsformular mit Erläuterungen ist auf der homepage unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden.
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