Bürgerstiftung: Anträge noch bis 30. April möglich
Der Geschäftsführer der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg, Gustav Huber, hat alle Institutionen im Landkreis Starnberg daran erinnert, dass bei der nächsten Runde von Vergaben nur Förderanträge, die bis 30. April 2021 eingegangen sind, berücksichtigt werden können. Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen, Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig ist, könne auf die finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Projekte auf finanzielle Unterstützung durch die Bürgerstiftung hoffen. Ein Antragsformular mit allen Erläuterungen finden Vereine und Organisationen auf der Homepage der Bürgerstiftung www.buergerstiftung-starnberg.de. Gustav Huber steht auch für telefonische Anfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich ebenfalls auf der Internetseite. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Ende Mai werde über die Vergabe der Mittel für das erste Halbjahr 2021 entschieden.
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