Antragsfrist für Fahrtkostenerstattung zur Schule läuft ab
Bis Mittwoch, 31. Oktober, können Eltern und volljährige Schüler für das Schuljahr 2017/2018 im Landratsamt Starnberg einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Vorraussetzung für die Beantragung ist, dass zum einen eine nächstgelegene Schuleinrichtung besucht wird und zum anderen der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt. „Erstattet werden grundsätzlich die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 440 Euro im Schuljahr übersteigen“, so das Landratsamt Starnberg in einer Mitteilung. Die Anträge sind bei der Schulförderung des Landratsamtes mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lk-starnberg.de/schulformulare oder telefonisch unter der Rufnummer (08151) 148587.
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