Anlegeverbot auf der Roseninsel
Badegäste gefährden Weltkulturerbe
Gern gesehen waren die Bootfahrer nicht, wenn auch bislang geduldet. Jetzt hat die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung ein Verbot erlassen, die Roseninsel auf eigene Faust anzusteuern – ob mit dem Boot oder als Schwimmer. Denn die scheinbar harmlosen Wellenbewegungen sorgen für Erosion an den kostbaren prähistorischen Pfahlbauten unter Wasser. Es ist fünf vor zwölf für das Unesco-Weltkulturerbe. Die Überfahrt auf die Roseninsel soll nur noch mit der Fähre gestattet sein, deren Betrieb am 1. Mai startet.
Wellen wühlen Boden auf
Im flachen Wasser am Uferbereich der Roseninsel verbergen sich die bis zu 5000 Jahre alten Pfahlbauten, einzigartige prähistorische Reste menschlicher Besiedlung. Seit 2011 gehören sie zum Unesco-Weltkulturerbe. Seit 2014 untersuchen Wissenschaftler regelmäßig der Fortschritt der Erosion – mit erschreckenden Erkenntnissen. Denn er schreitet mit den Jahren immer weiter fort. Die Leute, die auf der Roseninsel landen, haben gar keine Ahnung über die Folgen ihres Tuns. Oft wissen sie auch gar nichts von den fragilen Unterwasserdenkmälern. Sie können sich gar nicht vorstellen, dass ein paar Schritte durchs seichte Wasser oder das Anlandziehen eines Kanus so viel Schaden anrichten. Aber das ist der Fall. Denn jede Wellenbewegung wühlt den Grund auf. Dazu kommt, dass der Freizeitsport immer mehr zunimmt. Schlauch- und Tretboote, Kanus, Standup-Paddler – immer mehr Menschen sind auf dem See unterwegs. Von der Anlegestelle am Ufer des Lennéparks ist es auch nicht weit, rüberzuschwimmen. Die Roseninsel ist aber kein Badegelände, möchte die Schlösser- und Seenverwaltung ein für allemal klarstellen.
Bislang gab es noch kein offizielles Verbot. Es wurde mit Aushängen an die Vernunft appelliert und seit zwei Jahren warnen rote Bojen vor den gefährdeten Bereichen. Nun gelten strengere Regeln. Die geschützten Bereiche im Nordosten und Westen dürfen nicht mehr durchfahren, durchschwommen oder betreten werden, Anlegen ist ebenso wenig erlaubt wie Ballspielen. „Unesco-Weltkulturerbe“, „Pfahlbauten“ und „Schutzzone“ steht auf den Verbotsschildern rund um die Insel. Betreten darf man die Roseninsel natürlich noch. Aber es ist ausschließlich mit der Fähre erlaubt, auf das Eiland zu gelangen. Ihre Route verläuft abseits der Pfahlbauten.
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