Vereinspauschale beantragen
Anträge dem Landratsamt vorlegen
Der Freistaat Bayern gewährt den Sportvereinen Pauschalen für den Betrieb. Die Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am 1. März 2018 beim Landratsamt vorliegen. Entscheidend ist der Eingangsstempel der Kreisverwaltungsbehörde.
Anzahl der Vereinsmitglieder entscheidend
Die Höhe der Förderung wird errechnet nach der Anzahl der Vereinsmitglieder, die am 1. Januar 2018 beim Dachverband gemeldet sind (Erwachsene: einfache Gewichtung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahren: zehnfache Gewichtung) und nach der Anzahl der im Verein seit dem 1.März 2017 eingesetzten Übungsleiterlizenzen (650- beziehungsweise 325-fach). Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Vordrucke stehen zur Verfügung
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren geben die Sachbearbeiterinnen, Irmgard Walter und Andrea Wieland, beim Landratsamt Weilheim-Schongau in Weilheim (Stainhartstraße 9, Rückgebäude Arbeitsagentur, Zimmer 241, zweiter Stock, Telefon 0881/681-1121 oder -1252). Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung.
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