5-Seend Wochenanzeiger Wir sind Ihr Wochenblatt für das Fünfseenland

Vereinspauschale beantragen

Die Frist läuft noch bis zum 1. März

Stichwort „Vereinspauschale“: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Geld für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen geben. (Bild: mka / Archiv)

Der Freistaat gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen. Die daran interessierten Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist Montag, 1. März. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am 1. März (Ausschlussfrist) beim Landratsamt oder bei der Deutschen Post beziehungsweise einem lizensierten Postdienstleister abgegeben worden sein. Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen.

Besonderheiten während Corona

Für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 in Bezug auf das Beitragsaufkommen kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund gemäß den Sportförderrichtlinien anerkannt werden. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte beziehungsweise verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen.

Es können ausnahmsweise alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung beziehungsweise Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.

Weiter kann für das kommende Förderjahr ausnahmsweise darauf verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden. Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.

Hier gibt’s Infos

Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können von den zuständigen Sachbearbeiterinnen beim Landratsamt in Weilheim (Stainhartstraße 9, Rückgebäude, Zimmer 241/, Telefon 0881/6811121), erfragt werden. Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung.

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt