Organe spenden, Leben retten
Kommt die Widerspruchsregelung?
Im Jahr 2018 spendeten in Deutschland 955 Frauen und Männer ihre Organe, davon 128 in Bayern, und halfen damit einem Teil der über 1.400 Menschen, die in Bayern auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Bundesweit warten zirka 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. „Es gibt jedoch nach wie vor zu wenig Organspender“, berichtet Dr. Karl Breu, erster Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau.
Mehrheit ist für die Organspende
Grundsätzlich steht eine große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende positivgegenüber, allerdings besitzt nur rund ein Drittel der Deutschen einen Organspendeausweis. Die Gründe hängen meist mit vergangenen Skandalen, Ängsten oder Fehlinformationen zusammen. Dabei könnte auch nach der derzeitigen Rechtslage vielen Menschen mit einem neuen Organ geholfen werden. Im Schnitt können von einem Organspender drei Organe transplantiert werden. Jeder kann derzeit für sich selbst überlegen, ob er oder sie für eine Organspende bereitsteht. Mit einem Organspendeausweis kann man sich generell für eine Organspende aussprechen. Es ist aber auch möglich, die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken. Den ausgefüllten Organspendeausweis, den es im Scheckkartenformat gibt, sollte man immer mit sich führen und ihn am besten in derBrieftasche oder bei seinen Personalpapieren aufbewahren. Die Zustimmung zur Organspende kann jederzeit widerrufen werden. Dazu muss nur der Organspendeausweis vernichtet werden. Ein Organspendeausweis ist beim Gesundheitsamt und Arzt, in der Apotheke, bei den Krankenkassen und bei vielen weiteren Behörden erhältlich. Er kann auch kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 9040400 (gebührenfrei) bestellt oder im Internet unter www.organspende-info.de heruntergeladen werden.
Spende bereits ab 16 möglich
Dr. Breu weist darauf hin, dass bereits Jugendliche ab 16 Jahren ihre Bereitschaft zur Organspende erklären können. Ein Höchstalter gibt es nicht. Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand des Spenders. Auch die funktionstüchtige Niere eines 70-Jährigen kann einem anderen Menschen wieder ein fast normales Leben schenken.
Bereits im September 2019 konnte der Pollinger Delegierte dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einem Besuch in Schongau den Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai 2018 für eine Widerspruchslösung vorstellen und gemeinsam das Für und Wider erörtern. „Es freut mich vor allem für unsere Patienten, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt die doppelte Widerspruchsregelung im Bundestag unterstützt. Denn trotz einer hohen Organspende Bereitschaft in der Bevölkerung sterben nach wie vor in Deutschland täglich drei Menschen, weil nicht ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen,“ schließt Dr. Karl Breu.
Im Internet unter www.dso.de gibt es bei der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) weitere Informationen zum Thema Organspende.
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