Landkrankenhäuser unbedingt erhalten
Ein Thema des 121. Deutscher Ärztetag in Erfurt
Der Deutsche Ärztetag in Erfurt ist zu Ende gegangen. Insgesamt 250 Delegierte haben zahlreiche gesundheits-, sozial- und berufspolitische Themen beraten. Mit dabei war der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim Schongau, Dr. Karl Breu.
Situation der Krankenhäuser
Aufgrund der besonderen Herausforderungen der kommunalen Krankenhäuser beschäftigte sich bereits im Vorfeld eine Arbeitsgruppe des „Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises Weilheim-Schongau“ mit dem Thema „Landkrankenhäuser erhalten“ und forderte eine Trendwende im stationären Sektor. Die aufgezeigten Lösungsstrategien wie die vollständige Tarifrefinazierung nicht nur bei Pflegekräften, sondern beim gesamten medizinischen Personal, eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung regionaler Strukturen und die Sicherstellung von medizinischer Kompetenz im Iändlichen Bereich wurde mit überwältigender Mehrheit von der deutschen Ärzteschaft bestätigt. Zudem sei die Abschaffung des bestehenden Abrechnungssystems über Fallpauschalen notwendig. „Der Versuch mittels finanzieller Anreize und Wettbewerb zu einer besseren und effizienteren gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung zu gelangen ist gescheitert“, stellt Breu fest. Die Alternative zu Konkurrenzdenken und Wettbewerb ist die sektorenübergreifende Kooperation, die sich am Nutzen für Patientinnen und Patienten orientiert.
Thema Organspende
Der Deutsche Ärztetag hat sich auch mit großer Mehrheit für die Einführung der Widerspruchslösung zu Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr „nein“ zur Organspende formulieren, heißt es in der Entschließung. Ein Delegierter aus Nordrhein sprach sich gegen die Widerspruchslösung aus. Es sei das Recht des Bürgers, sich nicht aktiv mit der Organspende zu beschäftigen. Dies dürfte man ihm mit der Widerspruchslösung nicht nehmen.
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