Hier gibt’s Geld für Vereine
Wieder Vereinspauschale vom Freistaat möglich
Der Freistaat gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen. Die daran interessierten Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2022. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am 1. März beim Landratsamt oder bei der Deutschen Post beziehungsweise einem lizensierten Postdienstleister abgegeben worden sein. Aufgrund der Corona-Pandemie wird gebeten, von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen.
Besonderheiten in Corona-Zeiten
Für die Gewährung der Vereinspauschale 2022 kann die Corona-Pandemie in Bezug auf das Beitragsaufkommen grundsätzlich als besonderer Grund gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannt werden. Dies gilt jedoch nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte beziehungsweise verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen.
Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen oder abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung beziehungsweise Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden. Weiter kann für das kommende Förderjahr ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden. Für im Jahr 2022 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat. Für das Zuschussverfahren gelten die Sportförderrichtlinien. Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Hier gibt es Infos
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können von den zuständigen Sachbearbeiterinnen beim Landratsamt in Weilheim (Telefon 0881/6811121 beziehungsweise 6811252) in Erfahrung gebracht werden. Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass zur Antragstellung die neuen Vordrucke zu verwenden sind.
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