Gut für Schüler und Senioren
Seit dem 1. Dezember gibt es spezielle Tickets
Gute Nachrichten gibt es für Schüler und Senioren: Seit dem 1. Dezember gibt es für sie vom RVO ganz spezielle Tickets. So fahren Schüler, die im Besitz eines Schülerausweieses sind, täglich ab 14 Uhr kostenlos auf den Buslinien des RVO und zwar nicht nur im Landkreis Weilheim-Schongau, sondern auch in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz – Wolfratshausen und Miesbach. Voraussetzung ist der „Erwerb“ eines Monatsfahrscheines, dessen Gebühren in Höhe von elf Euro vom Landkreis übernommen werden, sodass Schüler und Schülerinnen selbst nichts für den Fahrschein bezahlen müssen. Sie müssen lediglich ihren Namen auf den Schein schreiben, da dieser nicht übertragbar ist.
Besonders freuen können sie sich dann darüber, dass sie an den Wochenenden und in den Ferien nicht nur ab 14 Jahren, sondern ganztägig zum Nulltarif mit dem RVO-Bus unterwegs sein dürfen.
Für Senioren
Bei den Senioren sieht die Sache ein wenig anders aus, wie Ralf Kreutzer, Niederlassungsleiter im Betrieb Weilheim der RVO und Manfred Plonner, beim Landratsamt Weilheim-Schongau zuständig für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie für den ÖPNV, erklären. Zusammen mit Landrätin Andrea Jochner-Weiß und Johanna Vogl, Marketingleiterin beim RVO in Weilheim, und Magdalena Duschl (Landratsamt) stellten Kreutzer und Plonner die neuen Tickets vor.
„Eine tolle Sache“
Anders als die Schüler, müssen die Senioren ihr Jahresticket käuflich erwerben, es ist allerdings stark vergünstigt und kostet dreihundert Euro. „Dafür können aber, wie bei den Schülern auch alle achtzig Linien in den genannten Landkreisen befahren werden. „Das sind Strecken von durchschnittlich etwa 24 Kilometer“, sagt Ralf Kreutzer. Entscheidet sich ein Senior dafür seinen Führerschein freiwillig abzugeben, übernimmt der Landkreis in den ersten drei Jahren die Kosten für das Ticket.
„Das ist eine tolle Sache“, zeigt sich Landrätin Andrea Jochner Weiß überzeugt, zumal die Karten nicht direkt nach der Landkreisgrenze ihre Gültigkeit verlieren, sondern beispielsweise bei einer Fahrt von Weilheim nach Tutzing auch bis Tutzing gelten, weiter allerdings nicht mehr.
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