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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Frist wurde verlängert
Vereinspauschale bis zum 6. April beantragen
Nach Beschluss des Ministerrats vom 4. März sollen auch in diesem Jahr die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund zwanzig Millionen Euro auf etwa vierzig Millionen verdoppelt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden für die Vereine darüber hinaus folgende weiteren Erleichterungen für die Gewährung der Vereinspauschale zugelassen: Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
Sofern ein Verein aufgrund der Corona-Pandemie auch das „Mindest-Ist-Aufkommen“ von siebzig Prozent des Soll-Aufkommens nicht erreicht, kann unter Umständen alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
Im Hinblick auf die vorgenannten Änderungen der Allgemeinen Fördervoraussetzungen und der voraussichtlich dadurch resultierenden Erweiterung des Kreises an anspruchsberechtigten Vereinen, wird die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale ausnahmsweise bis Dienstag, 6. April, verlängert, hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Neue Vordrucke verwenden
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können von den zuständigen Sachbearbeiterinnen, Irmgard Walter und Andrea Wieland, beim Landratsamt in Weilheim in der Stainhartstraße 9 (Rückgebäude Arbeitsagentur, Zimmer 241), Telefon 0881/6811121 erfragt werden. Auch können die Antragsvordrucke dort angefordert werden. Sie stehen außerdem auf der Homepage des Landratsamtes, www.weilheim-schongau.de zur Verfügung. Wichtig ist, dass ausschließlich neue Vordrucke für die Antragstellung verwendet werden.
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